_ zahnmedizinische Behandlungen vorgenommen und sich diesem gegenüber als Zahnarzt ausgegeben habe, ohne über den entsprechenden Titel zu verfügen. Konkret habe er am 30. April 2013 eine Untersuchung einer Entzündung und von Zähnen, die sich gelockert hätten, durchgeführt, am 2. Mai 2013 Zähne im Unterkiefer gezogen und eine Prothese gesetzt und am 22. Mai 2013 vier Zähne im Oberkiefer gezogen und eine Prothese gesetzt (pag. 4157). Weiter wird dem Beschuldigten in Ziff. I.7.2. der Anklageschrift zum Vorwurf gemacht, er habe sich der Widerhandlungen gegen Art.