21. Delikte z.N.v. X.________ 21.1 Vorwürfe gemäss Anklageschrift Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten mit Ziff. I.6. der Anklageschrift vom 27. August 2014 vor, er habe sich der Widerhandlungen gegen Art. 47 Bst. a und c des GesG schuldig gemacht, mehrfach begangen zwischen April und Mai 2013 in Biel und evtl. anderswo, indem er ohne entsprechende Bewilligung an X.________ zahnmedizinische Behandlungen vorgenommen und sich diesem gegenüber als Zahnarzt ausgegeben habe, ohne über den entsprechenden Titel zu verfügen.