__ am 31. März 2011 erstmals eine Rechnung gestellt wurde (pag. 2278); die Quittung vom 15. April 2011 bezieht sich offenbar auf diese Rechnung. Es fragt sich nun in diesem Zusammenhang, ob der Beschuldigte Q.________ für den Zeitraum vor dem 31. März 2011 von ihm selber erbrachte zahnmedizinische Leistungen in der Höhe von CHF 900.00 in Rechnung stellte. Gestützt auf die glaubhaften Angaben von Q.________, wonach der Beschuldigte ca. 50% der zahnmedizinischen Arbeiten ausführte, ist diese Frage betreffend die gesamten initialen Arbeiten zu beja-