2255 ff.) nicht nur am 4. Juni 2011, sondern auch am 13. November 2010 und am 15. April 2011 Behandlungen von Q.________, bei welchen der Beschuldigte als behandelnde Person eingetragen ist. Dementsprechend weist das Befundformular (pag. 2278) sowohl am 13. November 2010, als auch am 15. April 2011 je einen handschriftlichen Eintrag des Beschuldigten auf. In Bezug auf die Behandlung vom 4. Juni 2011 ist festzuhalten, dass das Befundformular nur Eintragungen bis und mit 26. Mai 2011 enthält. Und schliesslich ist in der Arztagenda am 15. April 2011 ein Termin für Q.________ eingetragen. Sowohl aus der Arztagenda, als auch aus dem Befundformular (pag. 2278) geht zudem hervor, dass Q.__