2274 f.] sowie die Kopie des Zahlungsbefehls vom 18. April 2012 [pag. 2252]). Einleitend ist sodann zu erwähnen, dass Q.________ mit dem Beschuldigten im Zivilverfahren vor dem Regionalgericht Berner Jura-Seeland am 16. November 2012 eine Vereinbarung abschloss, wonach Q.________ dem Beschuldigten CHF 2‘000.00 zu bezahlen hatte und den Strafantrag zurückziehen musste. Im Gegenzug verpflichtete sich der Beschuldigte, die Betreibung zurückzuziehen (vgl. pag. 2272.2).