_ über seine beruflichen Fähigkeiten getäuscht, indem er sich als Zahnarzt ausgegeben habe; er habe ihn zahnmedizinisch behandelt, ihm zahnmedizinische Behandlungen offeriert und in Rechnung gestellt, und ihn in Räumlichkeiten, die als Zahnarztpraxis eingerichtet gewesen seien, empfangen. Darin sei die konkludente Erklärung gelegen, er sei in der Lage und befugt, zahnmedizinische Arbeiten auszuführen. Zufolge dieser Täuschung habe Q.________ über die beruflichen Fähigkeiten des Beschuldigten geirrt und zufolge dieses Irrtums habe er sich behandeln lassen und dem Beschuldigten mind. CHF 900.00 für