20. Delikte z.N.v. Q.________ 20.1 Vorwürfe gemäss Anklageschrift Dem Beschuldigten wird mit Ziff. I.4.7. der Anklageschrift vom 27. August 2014 (pag. 4153) zum Vorwurf gemacht, er habe sich des gewerbsmässigen Betrugs, begangen von November 2010 bis im Juni 2011 in Biel z.N.v. Q.________ (nachfolgend Q.________) schuldig gemacht. Konkret wird dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe Q.________ über seine beruflichen Fähigkeiten getäuscht, indem er sich als Zahnarzt ausgegeben habe;