69 wusst hätten, dass er Zahntechniker sei (pag. 4706 Z. 31 f.). Auf die Frage, ob er P.________ darüber informiert habe, dass er über kein zahnmedizinisches Studium verfüge, hatte er am 26.05.2009 gegenüber der Polizei erklärt: „Normalerweise habe ich den Kunden immer gesagt, dass ich keine zahnärztliche Ausbildung abgeschlossen habe, allerdings hätte ich mich so weitergebildet, um die zahnärztlichen Arbeiten korrekt ausführen zu können.“ (pag. 427 Z. 32 ff.).