Er habe einen sehr sicheren Eindruck gemacht und sei ruhig gewesen. Sie sei eine Person, die Horror vor dem Zahnarzt habe, weshalb sie sofort zugesagt habe, als er erwähnt habe, sie hätte nach den Behandlungen Ruhe (pag. 420 Z. 31 ff.). An der Hauptverhandlung hat P.________ diese Angaben als Zeugin bestätigt (pag. 4727 Z. 9 ff.). Herr A.________ habe damals einen „sehr sehr positiven“ Eindruck auf sie gemacht. Die Praxiseinrichtung habe sie beeindruckt (pag. 4727 Z. 36 ff.).