P.________ litt nach der ersten Behandlung durch den Beschuldigten unter starken Schmerzen, weshalb sie auf eigene Initiative Ponstan einnahm, auf welches sie jedoch allergisch reagierte. Als sie daraufhin bei A.________ nach einem anderen Schmerzmittel verlangte, gab dieser ihr Spiralgin ab. Da Spiralgin indes den gleichen Wirkstoff wie Ponstan enthält, reagierte sie auch auf dieses Medikament allergisch und musste sich schliesslich am 23.08.2008 notfallmässig ins Spital begeben (Aussagen P.________ vom 20.05.2009, pag. 418 Z. 1 ff.; vgl. auch ihre schriftliche Darstellung auf pag. 360 f. und den Arztbericht der BI.