4935 f., S. 65 f. Entscheidbegründung): «Der Beschuldigte hat anlässlich der untersuchungsrichterlichen Befragung vom 21.04.2009 eingestanden, P.________ zahnmedizinisch behandelt zu haben. Nachdem er ihr Anfang August 2008 eine Offerte für CHF 5‘116.05 für zwei Brücken gemacht habe, habe er am 13.08.2008 mit den Arbeiten begonnen. Er habe zunächst eine Keramikkronenbrücke erstellt und provisorisch eingesetzt und später die definitive Arbeit gemacht (pag. 423 Z. 1 ff.). Diese Aussagen bestätigte A.________ im Wesentlichen am 26.05.2009 gegenüber der Polizei (pag. 427 Z. 48 ff.). Die Fertigstellung der Arbeiten an P._____