19. Delikt z.N.v. P.________ 19.1 Vorwurf gemäss Anklageschrift Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten mit Ziff. I.4.4. der Anklageschrift vom 27. August 2014 vor, er habe sich des Betrugs, begangen vom 13. August 2008 bis Dezember 2008 in Biel z.N.v. P.________ schuldig gemacht. Konkret wird ihm vorgeworfen, er habe die Geschädigte über seine beruflichen Fähigkeiten getäuscht, indem er sie in Räumlichkeiten empfangen habe, die als Zahnarztpraxis eingerichtet gewesen seien, und indem er ihr zahnmedizinische Arbeiten offeriert habe.