Vielmehr brachte diese Tatsache es gerade mit sich, dass O.________ dem Beschuldigten, welchen er persönlich kannte, vertraute und dessen Angaben, wonach er auch Zähne flicken könne, aufgrund dessen nicht weiter hinterfragte. Angesichts dieser Ausführungen ist nach Auffassung der Kammer erstellt, dass der Beschuldigte sich O.________ gegenüber als Zahnarzt ausgab und sich