Zumal der Beschuldigte genau wusste, dass seine Betätigung als Zahnarzt illegal war, hatte er zudem ein grosses Interesse daran, in überzeugender Weise als Zahnarzt aufzutreten, da er, wenn er aufgeflogen wäre, strafrechtliche Konsequenzen hätte befürchten müssen. Es widerspricht – angesichts der Sensibilität der Materie – zudem bereits der allgemeinen Lebenserfahrung, sich von einer nicht dazu ausgebildeten Person die Zähne abschleifen und eine Krone einsetzen zu lassen. Die Tatsache schliesslich, dass O._____