66 lungen gefordert habe, die zudem nicht gelungen seien, habe der Beschuldigte beabsichtigt, sich unrechtmässig zu bereichern (pag. 4150). 18.2 Bestrittener Sachverhalt Der Beschuldigte bestreitet nicht, im Jahr 2007 gewisse zahnmedizinische Behandlungen an O.________ vorgenommen zu haben. Er macht jedoch geltend, dass O.________ gewusst habe, dass er, der Beschuldigte, kein Zahnarzt, sondern lediglich Zahntechniker sei, und dass er in die Behandlung eingewilligt habe. 18.3 Beweiswürdigung