Zudem habe der Beschuldigte aufgrund dieses Vertrauensverhältnisses davon ausgehen können, dass O.________ seine Erklärung nicht überprüfen würde. Auch die niedrigen Preise hätten sich dadurch erklären lassen. Zufolge der Täuschung habe O.________ über die beruflichen Fähigkeiten des Beschuldigten geirrt und zufolge des Irrtums habe er dem Beschuldigten CHF 1‘400.00 Behandlungshonorar bezahlt, was ihm später wieder rückerstattet worden sei. Durch diese Zahlung habe O.______