64 Weiter schliesst sich die Kammer auch der vorinstanzlichen Würdigung der Aussagen des Straf- und Zivilklägers 3 an (pag. 4933, S. 63 Entscheidbegründung): «Die Aussagen von G.________ sind konstant, detailliert und stimmig. Er schilderte, wie ihm die ersten Implantate von einem Spezialisten (Dr. AK.________; vgl. dazu auch die Aussagen von R.________, pag. 4717 Z. 14 f.) eingesetzt wurden. G.________ gibt auch an, dass ihm die bei A.________ arbeitende Zahnärztin (es handelt sich um Dr. R.________, vgl. dazu ihre Aussagen an der Hauptverhandlung, pag. 4717 Z. 13 f.)