2158). Gestützt auf die glaubhaften Angaben der Straf- und Zivilklägerin 5 ist somit erstellt, dass der Beschuldigte ihr eine Krone und eine Brücke einsetzte, wobei es nach dem Einsetzen der Krone infolge einer zu grossen Lücke zu einer Zahnfleischentzündung kam, welche der Straf- und Zivilklägerin 5 auch im September 2011 immer noch Schmerzen und Probleme beim Kauen bereitete. Die zu gross bemessene Brücke verursachte zudem eine Druckstelle.