2161 Z. 49 ff.; vgl. auch die Lohnabrechnung Juli 2011, pag. 2166).» Weiter verwies die Verteidigung in der oberinstanzlichen Verhandlung auch in Bezug auf diesen Anklagepunkt wiederum auf die anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung eingereichten Auszüge aus dem Patientenbuchhaltungsprogramm «Dental Med XP», konkret auf pag. 4675 (vgl. pag. 5859). Auch betreffend diesen Einwand schliesst sich die Kammer jedoch der korrekten Entgegnung der Vorinstanz an (pag.