c Heilmittelgesetz schuldig gemacht, indem er der Straf- und Zivilklägerin 5 mehrmals zu nicht genauer bestimmbaren Zeitpunkten während ihrer Behandlung von Juni 2009 bis Juni 2011 Anästhesien verabreicht habe (pag. 4158 f.). 16.2 Bestrittener Sachverhalt Der Beschuldigte bestritt im Berufungsverfahren nach wie vor, die Straf- und Zivilklägerin 5 zahnmedizinisch behandelt zu haben und machte geltend, die Behandlungen seien durch Dr. R.________ durchgeführt worden (vgl. pag. 5859 mit Verweis auf pag. 4675). 16.3 Beweiswürdigung Der Kammer liegen folgende Beweismittel zur Würdigung vor: