Dabei habe der Beschuldigte durch unsachgemässes Einsetzen einer Krone eine Zahnfleischentzündung verursacht, die im September 2011 immer noch bestanden habe. Zudem habe die Straf- und Zivilklägerin 5 zu diesem Zeitpunkt deswegen immer noch Schmerzen gehabt und habe mit der rechten Seite des Gebisses nicht kauen können. Auch habe er ihr eine zu grosse Brücke eingesetzt, wodurch es zu einer Druckstelle gekommen sei.