Konkret wird ihm zum Vorwurf gemacht, er habe bei der Straf- und Zivilklägerin 5, die davon ausgegangen sei, dass der Beschuldigte Zahnarzt sei, zahnmedizinische Behandlungen inkl. Anästhesien vorgenommen, ohne die hierzu erforderliche Ausbildung absolviert zu haben und ohne die dazu nötigen Papiere zu besitzen. Dabei habe der Beschuldigte durch unsachgemässes Einsetzen einer Krone eine Zahnfleischentzündung verursacht, die im September 2011 immer noch bestanden habe.