16. Delikte z.N.v. I.________ 16.1 Vorwürfe gemäss Anklageschrift Dem Beschuldigten wird mit Ziff. I.2.2. der Anklageschrift vom 27. August 2014 vorgeworfen, von Juni 2009 bis Juni 2011 in Biel z.N.v. I.________ (nachfolgend Straf- und Zivilklägerin 5) eine einfache Körperverletzung begangen zu haben. Konkret wird ihm zum Vorwurf gemacht, er habe bei der Straf- und Zivilklägerin 5, die davon ausgegangen sei, dass der Beschuldigte Zahnarzt sei, zahnmedizinische Behandlungen inkl. Anästhesien vorgenommen, ohne die hierzu erforderliche Ausbildung absolviert zu haben und ohne die dazu nötigen Papiere zu besitzen.