_ hat auch im Zusammenhang mit F.________ einen Auszug aus dem Abrechnungsprogramm „Dental Med XP“ zu den Akten geben lassen. Demgemäss soll Dr. V.________ am 23.02.2010 folgende Arbeiten ausgeführt haben: „Befundaufnahme beim Recallpatienten“, „Mundhygiene/Motivation pro 5 Min.“, Kompositfüllung. 2- flächig. Prämolar“, „Desensibilisierung pro Zahn“ (pag. 4674). Aus den dort erwähnten Arbeiten lässt sich in Bezug auf den angeklagten Sachverhalt allerdings von vornherein nichts zu Gunsten des Beschuldigten ableiten, geht es doch gemäss Angaben von F.________ bei den von A.________ ausgeführten Behandlungen namentlich um das Einsetzen einer Brücke und eine Zahnextraktion.»