57 15.2 Bestrittener Sachverhalt Der Beschuldigte bestreitet, den Straf- und Zivilkläger 2 zahnmedizinisch behandelt zu haben, mit Ausnahme der durch ihn erstellten Röntgenaufnahmen. Er bringt vor, die Behandlungen seien von Dr. V.________ durchgeführt worden (vgl. die Ausführungen der Verteidigung in der oberinstanzlichen Verhandlung, pag. 5859). 15.3 Beweiswürdigung Der Kammer liegen folgende Beweismittel zur Würdigung vor: Der Polizeirapport vom 25. Oktober 2011 (pag. 2173 ff.), das Patientendossier des Straf- und Zivilklägers 2 (pag.