I.4.5. der erwähnten Anklageschrift zum Vorwurf gemacht, er habe sich des Betrugs, begangen von April 2009 bis Februar 2010 in Biel z.N.d. Straf- und Zivilklägers 2 schuldig gemacht, indem er den Straf- und Zivilkläger 2 über seine beruflichen Fähigkeiten getäuscht habe. Konkret habe der Beschuldigte den Straf- und Zivilkläger 2 in Räumlichkeiten empfangen, die als Zahnarztpraxis eingerichtet gewesen seien, habe angegeben, in Ausbildung zum Zahnarzt zu sein, bzw. schon Zahnarzt zu sein und habe dem Straf- und Zivilkläger 2 zahnmedizinische Arbeiten offeriert.