(nachfolgend Straf- und Zivilkläger 2) schuldig gemacht, indem er den Straf- und Zivilkläger 2 zahnärztlich behandelt habe (inkl. Anästhesien), ohne die hierzu erforderliche Ausbildung absolviert zu haben und ohne die dazu nötigen Papiere zu besitzen. Dabei habe er durch unsachgemässe Behandlungen eine Schädigung des Körpers bzw. der Gesundheit des Straf- und Zivilklägers 2 verursacht: