56 15. Delikte z.N.v. F.________ 15.1 Vorwürfe gemäss Anklageschrift Dem Beschuldigten wird mit Ziff. I.2.1. der Anklageschrift vom 27. August 2014 vorgeworfen, er habe sich der einfachen Körperverletzung, mehrfach begangen von April 2009 bis Februar 2010 in Biel z.N.v. F.________ (nachfolgend Straf- und Zivilkläger 2) schuldig gemacht, indem er den Straf- und Zivilkläger 2 zahnärztlich behandelt habe (inkl. Anästhesien), ohne die hierzu erforderliche Ausbildung absolviert zu haben und ohne die dazu nötigen Papiere zu besitzen.