Die Aussagen der Straf- und Zivilklägerin 4 lassen sich darüber hinaus auch mit den Patientenakten, insbesondere mit den aktenkundigen Arztberichten von Prof. Dr. med. BC.________ (nachfolgend Dr. BC.________) und Dr. BA.________ in Einklang bringen (vgl. pag. 17 Anklageerweiterung und pag. 75 ff. Anklageerweiterung). So hält insbesondere der Bericht von Dr. BA.________ vom 27. Dezember 2015 explizit fest, dass der Straf- und Zivilklägerin 4 tatsächlich insgesamt 17 Zähne gezogen wurden (vgl. 75 f. Anklageerweiterung: «Frau H.________ hat wohl nicht zuletzt wegen verpasster Motivation und Instruktion nicht eine optimale Mundhygiene.