4923, S. 53 Entscheidbegründung): «Betreffend AZ.________ wurde anlässlich der Hauptverhandlung von der Verteidigung moniert, dass dieser als Zeuge nicht mehr glaubwürdig sei, nachdem er an der gesamten Fortsetzungsverhandlung und insbesondere auch während der Einvernahme von H.________ im Gerichtssaal anwesend war (vgl. HV-Protokoll, pag. 4738).