51 «Bei genauer inhaltlicher Analyse erscheinen die Aussagen von H.________ sehr detailliert, in sich konsistent und über mehrere Befragungen hinweg im Kernbereich konstant, mit gelegentlichen kleineren Ergänzungen, Auslassungen sowie auch einigen Unsicherheiten bezüglich den Daten und Jahreszahlen, wie dies bei einer Erzählung über einen derart weiten Zeitraum (2007 bis 2015) absolut üblich und unverdächtig ist. Es finden sich in den umfangreichen Aussagen der dreifach befragten Privatklägerin keinerlei Aggravierungen oder andere Lügensignale.