40 f.). Ganz offensichtlich nutzte der Beschuldigte die Gelegenheit, um das Patientendossier vor Einreichung entsprechend zu «frisiern», bzw. um die ihn belastenden Dokumente daraus zu entfernen (vgl. dazu pag. 44 ff.); so finden sich in den durch den Beschuldigten eingereichten Unterlagen, welche am 15. Januar 2016 bei der Staatsanwaltschaft eingingen, einzig eine CD des Spitalzentrums Biel, Abteilung Radiologie, aus dem Jahr 2014 (pag. 45 ff.), Röntgenbilder aus dem Jahr 2005 (pag. 49 ff.), Kopien von Röntgenbildern aus dem Jahr 2014 (pag.