50 14.3 Bestrittener Sachverhalt Während der Beschuldigte in der Voruntersuchung zunächst noch bestritten hatte, die Straf- und Zivilklägerin 4 überhaupt je behandelt zu haben, gestand er in der erstinstanzlichen Fortsetzungsverhandlung plötzlich ein, dass die Straf- und Zivilklägerin 4 bereits im Jahr 2007 seine Patientin gewesen sei. Er gab dabei insbesondere auch zu, der Straf- und Zivilklägerin 4 unsachgemäss Amalgamfüllungen entfernt zu haben.