Im Zuge der polizeilichen Ermittlungen wurden das Patientendossier von H.________ (vormals H.________, vgl. pag. 19 ff. Akten Anklageerweiterung) sowie weitere, von der Privatklägerin abgegebene Behandlungsunterlagen zu den Akten genommen (pag. 15 ff., 45 ff. Akten Anklageerweiterung).»