Nachdem sie die Aussagen der Privatkläger gehört hatte, wandte sie sich an die zuständige Staatsanwältin und erklärte, dass sie ebenfalls von A.________ behandelt worden sei. In der Folge erstattete sie Strafanzeige gegen den Beschuldigten wegen einfacher, evtl. schwerer Körperverletzung (vgl. Anzeigerapport vom 23.11.2015, pag. 6 ff. Akten Anklageerweiterung; vgl. auch das HV- Protokoll, pag. 4632).