a und c des Gesundheitsgesetzes des Kantons Bern (GesG; BSG 811.101) schuldig gemacht, mehrfach begangen von März 2014 bis September 2015 in Biel, indem er sich der Straf- und Zivilklägerin 4 gegenüber als Zahnarzt ausgegeben habe, ohne über den entsprechenden Titel zu verfügen, und indem er ohne entsprechende Bewilligung an ihr zahnmedizinische Behandlungen vorgenommen habe, namentlich Befundaufnahmen, Zahnröntgenaufnahmen, Zahnfüllungen, Zahnextraktionen, Wundbehandlungen und Setzen von Teilprothesen (pag. 326). Und schliesslich wird dem Beschuldigten mit Ziff.