Durch die ohne die nötigen Kenntnisse und Ausbildung unsachgemäss bzw. nicht lege artis durchgeführte Behandlung habe er eine Schädigung des Körpers bzw. der Gesundheit der Straf- und Zivilklägerin 4 verursacht. Diese habe unter anderem während den Behandlungen, insbesondere während der Behandlung zum Ersatz der Amalganfüllungen im Jahr 2007, sowie während den Extraktionen von insgesamt 17 Zähnen in der Zeit zwischen Mai und September 2014, trotz Anästhesien, Schmerzmittel und Antibiotika, auch noch Monate danach unter grossen Schmerzen gelitten.