_ (nachfolgend Straf- und Zivilklägerin 4), begangen zu haben. Konkret wird dem Beschuldigten zum Vorwurf gemacht, er habe bei der Straf- und Zivilklägerin 4, die angenommen habe, dass er Zahnarzt sei, zahnmedizinische Behandlungen und Kontrolluntersuchungen (inkl. Anästhesien) vorgenommen, ohne die hierzu erforderliche Ausbildung absolviert zu haben und ohne die dazu nötigen Bewilligungen zu besitzen. Durch die ohne die nötigen Kenntnisse und Ausbildung unsachgemäss bzw. nicht lege artis durchgeführte Behandlung habe er eine Schädigung des Körpers bzw. der Gesundheit der Straf- und Zivilklägerin 4 verursacht.