Zum Patientendossier hält die Kammer ausserdem fest, dass der Beschuldigte auch durch die Polizei aufgefordert und mehrmals abgemahnt worden war, das Patientendossier der Strafklägerin einzureichen. Der Polizeibericht vom 5. Juni 2010 hält fest, dass die Polizei das Dossier schliesslich am 1. Juni 2010 per Post erhalten habe, wobei es aber lediglich das Befundformular (datierend vom 12. April 2008 und lediglich mit ausgefülltem Personalienkopf, pag. 576 f.) sowie Kopien einiger Röntgenbilder (pag. 578 ff.) enthalten habe (vgl. pag. 575). Eindrücklich sind schliesslich auch die Angaben des nachbehandelnden Zahnarztes der Strafklägerin, Dr. AY.________, (vgl. pag.