_, Pri- vat-Praxis-Labor für ZAHNMED.-PROTHETISCHE PRODUKTE» betitelten, an die Strafklägerin adressierte und vom Beschuldigten handschriftlich quittierte Rechnung vom 16. Februar 2009 bzw. die beiden Angebote vom 10. September 2008 finden sich auf den pag. 609 ff. Sie belegen die Angaben der Strafklägerin betreffend die durch den Beschuldigten durchgeführten Behandlungen und den dafür bezahlten Preis zusätzlich. Weiter hält die Kammer in Bezug auf Dr. AJ.