In ihren Ausführungen finden sich dabei verschiedene originelle Beschreibungen von Situationen und Interaktionen, insbesondere auch Gesprächen mit dem Beschuldigten selber. Sehr plastisch ist vor allem ihre Erzählung, wie ihr in der Praxis des älteren, deutsch sprechenden Zahnarztes (Dr. AI.________) die definitive Brücke mühsam habe entfernt werden müssen. Auch beschreibt sie, wie sie während dieser dreistündigen Prozedur geweint und gezittert habe. Die Darstellung derartiger Komplikationen inkl. Beschreibung der dabei erlebten Gefühle stellt ein Realitätskriterium dar; es erscheint ausgeschlossen, dass die Privatklägerin den geschilderten Ablauf der Geschehnisse erfunden hat.