Zudem kann schon an dieser Stelle festgehalten werden, dass der Beschuldigte nach einem aufwändigen Zivilprozess durch das Bezirksgericht Sion mit Urteil vom 16. Oktober 2012 verurteilt wurde, J.________ CHF 22‘982.20, zuzüglich Zins von 5% seit dem 1. Januar 2009 zu bezahlen (pag. 688 ff.). Das Kantonsgericht Wallis bestätigte das erstinstanzliche Urteil mit Entscheid vom 10. Dezember 2013 (vgl. pag. 676 ff.), während das Bundesgericht auf eine durch den Beschuldigten gegen das oberinstanzliche Urteil erhobene Beschwerde mit Urteil vom 4. Februar 2014 nicht eintrat (vgl. pag. 673 ff.).