Konkret sah sich das Bezirksgericht Sion zu einer Meldung von Amtes wegen an das URA I veranlasst (vgl. das Schreiben des Bezirksgerichts Sion, pag. 740). Damit steht bereits fest, dass es der Strafklägerin nicht darum gegangen sein kann, dem Beschuldigten zu schaden, hätte sie ihn andernfalls wohl selber angezeigt. Zudem kann schon an dieser Stelle festgehalten werden, dass der Beschuldigte nach einem aufwändigen Zivilprozess durch das Bezirksgericht Sion mit Urteil vom 16. Oktober 2012 verurteilt wurde, J.________ CHF 22‘982.20, zuzüglich Zins von 5% seit dem 1. Januar 2009 zu bezahlen (pag.