44 Im Sinne einer Vorbemerkung hält die Kammer fest, dass in Bezug auf die Deliktsvorwürfe z.N.d. Strafklägerin Ermittlungen eingeleitet wurden, nachdem die Strafklägerin im Juli 2009 im Kanton Wallis ein Zivilverfahren gegen den Beschuldigten anhängig gemacht hatte – dies im Zusammenhang mit angeblich misslungenen zahnmedizinischen Behandlungen (pag. 470 ff.; vgl. dazu auch den Polizeibericht vom 5. Juni 2010, pag. 573 ff.). Konkret sah sich das Bezirksgericht Sion zu einer Meldung von Amtes wegen an das URA I veranlasst (vgl. das Schreiben des Bezirksgerichts Sion, pag.