Strafklägerin, schuldig gemacht (Deliktsbetrag ca. CHF 1‘900.00), indem er die Strafklägerin über seine beruflichen Fähigkeiten getäuscht habe, indem er sich als Zahnarzt und langjähriger Spezialist ausgegeben habe, bzw. sie im Glauben gelassen habe, er sei Zahnarzt. Er habe die Strafklägerin in einer vollständig eingerichteten Zahnarztpraxis empfangen, mit Patienten im Wartsaal und einer Assistentin am Empfang. Zudem habe er der Strafklägerin zahnmedizinische Arbeiten offeriert. In dieser Verhaltensweise sei die konkludente Erklärung gelegen, er sei Zahnarzt. Um sie als Kundin zu gewinnen, habe er der finanziell schlecht gestellten Strafklägerin