Knapp zwei Jahre nach der ersten Behandlung habe die Strafklägerin ausserdem immer noch an Kopfschmerzen gelitten. Sie sei mehrmals wegen Entzündungen bei mehreren Zahnärzten in Nachbehandlung gewesen und habe weiterhin Schmerzen gehabt. Die starken Schmerzen würden nun seit fünf Jahren andauern, da die Strafklägerin bis vor kurzem kein Geld zur Reparatur der Zahnschäden habe aufbringen können. Zum Anklagezeitpunkt würden noch Nachbehandlungen mit Kosten von ca. CHF 12‘992.00 anstehen.