13. Delikte z.N.v. J.________ 13.1 Vorwürfe gemäss Anklageschrift Mit Ziff. I.1.3. der Anklageschrift vom 27. August 2014 (pag 4146 f.) wird dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe sich in der Zeit vom 27. Mai 2008 bis am 10. April 2009 der schweren Körperverletzung, evtl. des Versuchs dazu, evtl. der einfachen Körperverletzung z.N.v. J.________ (nachfolgend Strafklägerin) schuldig gemacht, indem er bei der Strafklägerin, die angenommen habe, er sei Zahnarzt, anlässlich von mehreren Terminen zahnmedizinische Behandlungen vorgenommen habe, ohne die hierzu erforderliche Ausbildung absolviert zu haben und ohne die