): «A.________ hatte sehr Mühe mir die Zähne abzuschleifen, das Ganze ging 3 Stunden. Dies wird auch an meinen Zähnen gelegen haben, sie waren einfach mühsam.». Ausserdem bedauerte sie trotz aller Geschehnisse und den Folgen, die sei daraus tragen muss, dass sie den Beschuldigten nun nicht mehr als Zahntechniker konsultieren könne (pag. 340 Z. 19): «Ich finde es sehr, sehr schade, dass ich jetzt nicht mehr zu A.________ in Behandlung als Zahntechniker gehen kann. Ich denke, dass er mich sicherlich jetzt auch nicht mehr will, da ich ja dies getan habe.». Vor diesem Hintergrund können die Angaben von N.________ insgesamt als Paradebeispiele für glaubhafte Aussagen gesehen werden.