hat konstante und stimmige Aussagen gemacht. Ihre Angaben enthalten zudem zahlreiche Originalitätsmerkmale, wie etwa die Erwähnung des mit Blut verstopften Waschbeckens oder des stückweisen Herauskommens ihrer Zähne. Auch verband sie ihre Schilderungen mit erlebten Gefühlen (Schmerzen, Angst) und beschrieb etwa auch, wie sie sich selber vor dem Spiegel kaum mehr erkannt habe und wie ihre Tochter zu weinen begonnen habe, als sie ihr stark angeschwollenes Gesicht gesehen habe. Diese Darstellung spricht für ein selbst erlebtes Geschehen; es ist höchst unwahrscheinlich, dass N.________ derartige Elemente schildern würde, wenn sie dies nicht tatsächlich so erlebt hätte.