Durch die unsachgemäss bzw. nicht lege artis durchgeführte Behandlung (Abschleifen und Überkronen der Restbezahnung Zähne 32 - 43 und Versehen mit Geschiebeprothese), habe die Geschädigte nach der zweiten Behandlung eine starke Schwellung des Unterkiefers, der Wangen und des Halses, zudem Verknotungen und Gefühlslosigkeit in Lippen und Wangen sowie einen Abszess erlitten. Der Beschuldigte habe ihr daraufhin in einer weiteren Behandlung diesen Abszess aufgeschnitten (Stichinzision), worauf sich die Schmerzen noch verstärkt hätten und sie kurz darauf den Notfall habe aufsuchen müssen.